Rechtsprechung
BVerwG, 30.03.1984 - 9 B 10074.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1984 - 11 A 276/82
- BVerwG, 30.03.1984 - 9 B 10074.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 30.03.1984 - 9 B 10074.84
In ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß auch im Asylverfahren bei der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO einem Beteiligten das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden kann und diese Zurechnung verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegnet, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG sowie mit Art. 103 Abs. 1 GG im Einklang steht (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 483.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).